Rechtssicherheit bei der Entgeltumwandlung


Die 100 000 Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie erhalten ab nächstem Jahr einen höheren Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge. Darauf haben sich die Tarifpartner geeinigt und klarstellt, dass neben dem tarifvertraglichen kein weiterer gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss nach dem Betriebsrentengesetz anfällt. Außerdem können Arbeitgeber die Lohn- und Gehaltsabrechnungen künftig auch digital übermitteln.

Für Markus Simon, Verhandlungsführer der Arbeitgeber, ist die Einigung ein gelungenes Beispiel für gelebte Sozialpartnerschaft: „Die Erhöhungen bei der Entgeltumwandlung sind ein Zeichen der Arbeitgeber, auch in wirtschaftlich angespannten Zeiten die betriebliche Altersvorsorge zu stärken. Unsere Betriebe erhalten darüber hinaus Rechtssicherheit beim tarifvertraglichen Arbeitgeberzuschuss. Die Digitalisierung bei den Lohn- und Gehaltsabrechnungen war überfällig und schafft unnötige Bürokratie ab. Dies ist ein Fortschritt und zeigt, dass unsere Branche Zukunft kann.“

Nach der Vereinbarung der Tarifpartner erhöht sich der tarifvertragliche Arbeitgeberzuschusses von kalenderjährlich 120,00 Euro ab dem 1. Januar 2022 auf 170,00 Euro, ab dem 1. Januar 2024 auf 210,00 Euro sowie ab dem 1. Januar 2026 auf 240,00 Euro.

Mit der Regelung zur digitalen Entgeltabrechnung wird den Betrieben ermöglicht, die Lohn- und Gehaltsabrechnung nun auch digital an die Beschäftigten weiterzuleiten, auf Wunsch der Beschäftigten jedoch weiterhin auf nicht-digitalem Weg.

Das Verhandlungsergebnis wurde am 30. November 2021 von den Tarifvertragsparteien angenommen.